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B�rgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 - Familienrecht (�� 1297 - 1888)   
   Abschnitt 2 - Verwandtschaft (�� 1589 - 1772)   
   Titel 2 - Abstammung (�� 1591 - 1600e)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)
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� 1592
Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach � 1600d oder � 182 Abs. 1 des Gesetzes �ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586), in Kraft getreten am 01.09.2009 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.09.2009
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)17.12.2008BGBl. I S. 2586
30.04.2004Gesetz zur �nderung der Vorschriften �ber die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverf�gungen und zur Einf�hrung von Vordrucken f�r die Verg�tung von Berufsbetreuern23.04.2004BGBl. I S. 598

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Rechtsprechung zu � 1592 BGB

929 Entscheidungen zu � 1592 BGB in unserer Datenbank:

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Alle 929 Entscheidungen

Querverweise

Auf � 1592 BGB verweisen folgende Vorschriften:

    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Familienrecht
        B�rgerliche Ehe
          Eingehung der Ehe
            Ehef�higkeit
              1305 (Folgen und Heilung unwirksamer Minderj�hrigenehen)
        Verwandtschaft
          Abstammung
            1593 (Vaterschaft bei Aufl�sung der Ehe durch Tod)
            1595a (Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft)
            1599 (Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der Mutterschaft)
            1600 (Anfechtungsberechtigte; Ausschluss der Anfechtung)
            1600c (Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren)
            1600d (Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft)
          Unterhaltspflicht
            Besondere Vorschriften f�r das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
              1615a (Anwendbare Vorschriften)
          Annahme als Kind
            Annahme Minderj�hriger
              1747 (Einwilligung der Eltern des Kindes)
        Vormundschaft, Pflegschaft f�r Minderj�hrige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
          Vormundschaft
            Begr�ndung der Vormundschaft
              Gesetzliche Amtsvormundschaft
                1786 (Amtsvormundschaft bei Fehlen eines sorgeberechtigten Elternteils)
    Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) 
      Andere Aufgaben der Jugendhilfe
        Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft f�r Kinder und Jugendliche, Auskunft �ber Nichtabgabe von Sorgeerkl�rungen
          52a (Beratung und Unterst�tzung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsanspr�chen)
     
      Zust�ndigkeit, Kostenerstattung
        �rtliche Zust�ndigkeit
          �rtliche Zust�ndigkeit f�r andere Aufgaben
            87c (�rtliche Zust�ndigkeit f�r die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach � 58)
Was ist das?

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